Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Zwar sei sie dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verdächtig. Es bestünde aber keine Fluchtgefahr.









Tja, da war ich um knapp einen Monat zu früh.....