Auch wir Nachwuchs-Wissenschaftler sind in den nachwirkend obrigkeitsstaatlichen Traditionen Deutschlands sozialisiert und als Florian Böhnhardt in einem meiner Seminare an der Universität Leipzig über den Konflikt der freikirchlichen "Zwölf Stämme" mit dem bayerischen Staat über das Recht einer Ersatzschule referierte, war die Anfangshaltung der meisten von uns klar: Der Staat hat die Schulpflicht auch gegen religiöse Ansprüche durchzusetzen, basta.





