Der Internetanbieter fasst Buchkritiken aus Zeitungen zusammen und verkauft diese an Internetportale weiter. Die Printmedien sehen ihre Urheberrechte verletzt. Das Frankfurter Oberlandesgericht gab Perlentaucher auch in zweiter Instanz Recht die Kläger legen eventuell Revision ein.
Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied im Berufungsverfahren, dass Perlentaucher auch dann aus Buchkritiken der beiden Tageszeitungen zitieren darf, wenn die Zusammenfassungen weiterverkauft werden.





